| Die Notwendigkeit einer Leasingübernahme sehen wir in der Handhabung des bestehenden Leasingvertrages. Zum einen gibt es gesetzliche Auflagen seitens des Staates und zum andern bestehen finanzielle Kalkulationsmodelle seitens der Leasing-Institute (Leasinggeber). Heute werden zwischen 60% bis 80% aller Neuwagen geleast. Das leasen von Occasionen ist noch eher selten. Am beliebtesten ist das leasen von Autos (Autoleasing) und Motorrädern (Motorradleasing). Ebenfalls sehr beliebt ist das leasen von grossen Maschinen (Investitionsgüter). Seltener sind Boote (Bootleasing) oder elektronische Geräte. |
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| Die gesetzliche Auflage besagt, dass bei einem klassischen Leasingvertrag eine Anzahlung oder Kaution geleistet werden muss, eine Laufzeit definiert wird, bei Fahrzeugen eine jährliche Kilometerlaufleistung (Abschreibung) vereinbart wird und ein Restwert bestimmt ist. Der wesentlichste Punkt ist jedoch, dass das Leasingfahrzeug oder Leasingobjekt während der gesamten Leasingdauer Eigentum des Finanzinstituts bleibt. |
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| Der Leasingnehmer bezahlt demnach nur für die Nutzung des Leasingfahrzeuges oder Leasingobjektes. Dies ist mit einem Mietverhältnis vergleichbar. Der Unterschied besteht allerdings darin, dass der Leasingnehmer für sämtlichen Unterhalt selbst aufkommen muss. |
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| Der Leasingnehmer hat allenfalls nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit die Möglichkeit das Leasingfahrzeug oder Leasingobjekt entweder zum Restwert zu übernehmen oder eine neue Leasingvereinbarung in Bezug auf den Restwert zu vereinbaren. Ein Leasingfahrzeug oder Leasingobjekt kann nicht auf den Restwert Null geleast werden, da dies aus rechtlicher Sicht ein Abzahlungsvertrag darstellt. Möchte der Leasingnehmer das Fahrzeug oder Leasingobjekt am Ende der Leasinglaufzeit übernehmen, sollte er mit dem Verkäufer eine entsprechende Vereinbarung treffen. |
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| Die monatliche Leasingrate setzt sich aus Leasingzins, Amortisation des Leasingfahrzeuges oder Leasingobjektes und Gebühren zusammen. Die Höhe dieser Belastung ist abhängig von Anzahlung, Laufzeit, Restwert und Kilometerlaufleistung (Abschreibung). Das Leasing-Institut verdient am Zins und den Gebühren. Der Verkauf erzielt seinen Erlös einerseits aus der Vermittlung eines Leasingvertrages (Vermittlungsprovision) und andererseits aus dem Verkauf der Leasingfahrzeuge oder Leasingobjekte. |
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| Die Problematik für einen Leasingnehmer beginnt dann, wenn er frühzeitig (vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit) vom Leasingvertrag zurücktreten will oder den Leasingvertrag kündigen möchte. Leasinganbieter berechnen die Leasingrate linear über die gesamte Laufzeit. Die Abschreibung (Wertverlust) des Leasingfahrzeuges oder Leasingobjektes ist jedoch degressiv. Diese Tatsache führt zu folgendem Effekt: In der Regel, bezahlt der Leasingnehmer in der ersten Hälfte der Laufzeit eine zu niedrige Rate. Das Leasingfahrzeug oder Leasingobjekt verliert also schneller an Wert, als der Leasingnehmer monatlich an das Leasing-Institut bezahlt. Erst ab der zweiten Hälfte der Vertragslaufzeit kehrt sich dieser Effekt zu Gunsten des Leasingnehmers. Ab dem Break Even Point bezahlt der Leasingnehmer monatlich mehr als das Leasingfahrzeug oder Leasingobjekt tatsächlich an Wert verliert. |
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| So kommt es sehr oft vor, dass wenn ein Leasingnehmer frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen möchte, er nicht nur seine Anzahlung verliert, sondern sogar noch grössere Beträge nachzahlen muss, damit er das Leasingfahrzeug oder Leasingobjekt zurückgeben kann. Noch schlimmer wird es, wenn die vereinbarte Kilometerlaufleistung respektive Abnützung überschritten wurde. Diese steht in direktem Zusammenhang mit der Leasingrate, da sie einen wesentlichen Einfluss auf den Wertverlust des Leasingfahrzeuges oder Leasingobjektes darstellt. Des Weiteren ist der Leasingnehmer verpflichtet, das Leasingfahrzeug oder Leasingobjekt in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. In der Praxis bedeutet dies, jegliche Abnützung wie abgefahrene Reifen, Beschädigungen, Mängel usw. werden zu Lasten des Leasingnehmers instand gesetzt. Die Alternative ist eine Leasingübernahme durch einen Leasingnachfolger, welcher Ihren bestehenden Leasingvertrag 1:1 für die Restlaufzeit übernimmt. |
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Hier schliesst das Leasingportal die entstandene Lücke |